Value Management (VM)
Mit der Methode des Value Management - im Deutschen mir dem Begriff Prozessoptimierung umschrieben - ergibt sich, unter Berücksichtigung strategischer, technischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte einer Immobilie, eine Nutzen- und Wertsteigerung für ein Projekt. Vorraussetzung ist, dass der Value Management zu einem möglichst frühen Zeitpunkt stattfindet, in der Regel in der Projektvorbereitungsphase.
Verantwortlichkeit
Die Verantwortlichkeit umfasst alle Pflicht und Bereitschaft, persönlich Rechenschaft abzulegen.
Verantwortung
Pflicht eines Aufgabenträgers (Leistungsträgers) gegenüber dem Auftraggeber respektive Aufsichtsorgan für die Zielentsprechende Erfüllung einer Aufgabe Rechenschaft abzulegen und allfällige Sanktionen auf sich zu nehmen oder zu beanspruchen (Haftung).
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Sie ist aus dem Bedürfnis entstanden, die werkvertraglichen Regelungen der §§ 631 ff. BGB, die den Interessen der Baubeteiligten und den Bauabläufen nur bedingt gerecht werden, durch entsprechende bauspezifische und praxisbezogene Regelungen zu ergänzen. Die grundsätzliche Bedeutung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen liegt u. a. in ihrer baupraxisbezogenen Ausrichtung, ihrer ausgewogenen Behandlung der Vertragspartner und – bedingt durch das Fehlen des Gesetzescharakters – in der Möglichkeit, sie fortlaufend, schnell und flexibel an sich verändernde Bedürfnisse anzupassen.
Vergabeunterlagen
Sie bestehen nach § 10 Nr. I Abs.1 VOB/A aus:
• dem Anschreiben
• ggf. Bewerbungsbedingungen und
• den Verdingungsunterlagen mit
• Leistungsbeschreibung durch Baubeschreibung mit Leistungsverzeichnis oder mit Leistungsprogramm
• Ausschreibungsplänen
• ggf. Mustern und Probestücken
• Besonderen Vertragsbedingungen (BVB)
• Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB)
• ggf. Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV)
• Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV = VOB/C) und
• Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB = VOB/B).
Vertrag
Schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bezüglich der Randbedingungen des Auftrages.
Vorauszahlung
Nach § 16 Nr. 2 (1) VOB/B können Vorauszahlungen vor und auch nach Vertragsabschluss vereinbart werden; hierfür ist auf Verlangen des AG ausreichende Sicherheit zu leisten. Diese Vorauszahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, mit 3 v. H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu verzinsen. Nach § 16 Nr. 2 (2) VOB/B sind Vorauszahlungen auf die nächstfälligen Zahlungen anzurechnen, soweit damit Leistungen abzugelten sind, für welche die Vorauszahlungen gewährt worden sind.
Vorgang
Zeit erforderndes Geschehen mit definiertem Anfang und Ende.
Vorgangsknotennetzplan
(z. B. MPM) Netzplan, bei dem Vorgänge in Knoten dargestellt sind.
Vorgangspfeil-Netzplan
(z. B. CPM) Netzplan, bei dem die Vorgänge in Pfeilen dargestellt sind.
Vorgesetzter
Hierarchisch unmittelbar übergeordnete Stelle, die dem Mitarbeiter gegen¬über anweisungsberechtigt ist und die Führungsverantwortung trägt, mit Ausnahme allfälliger Teile des Delegationsbereiches, für die der Mitarbeiter fachlich und führungsmäßig einem Fachvorgesetzten unterstellt ist.
Vorplanungskonzept
Konzeptionelle planerische Umsetzung des Nutzerbedarfsprogramms mit Nachweis der planerischen Umsetzbarkeit des Nutzerbedarfsprogramms auf dem vorgesehenen Grundstück und der Erfüllung des Raumprogramms (in Plänen und Erläuterungsbericht).
Vorschrift
Weisung im Hinblick auf die Erreichung eines Zieles, die, unabhängig vom Unterstellungsverhältnis, im festgelegten Geltungsbereich generelle Gültigkeit hat.