Nachforderung
Eine vom Auftragnehmer nach Vertragsabschluss über die Vereinbarung der Vergütung hinaus erhobene Forderung. Dem Grunde und der Höhe nach aus Leistungsänderungen oder Leistungsstörungen berechtigte Nachforderungen führen zu entsprechenden Nachtragsvereinbarungen. Gemäß § 16 Nr. 3 (2) VOB/B schließt die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung durch den Auftragnehmer Nachforderungen aus, wenn der Auftragnehmer über die Schlusszahlung schriftlich unterrichtet und auf die Aus¬schlusswirkung hingewiesen wurde.
Nachunternehmer
Er wird von einem Generalunter-, Generalüber- oder Totalunterneh¬mer im Werkvertragsverhältnis beauftrag. Es besteht kein direktes Vertragsverhältnis zu deren Auftraggeber.
Nebenleistungen
Nebenleistungen sind gemäß Ziff. 4 1 der DIN 18299 ff. (VOB/C) solche Leistungen, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehören und infolgedessen in die vertraglichen Einheitspreise oder den Pauschalpreis einzurechnen sind.
Nebenunternehmer
Für nachrangige Bauleistungen schließt der Auftraggeber neben dem Bauwerkvertrag mit einem Hauptunternehmer für die maßgeblichen Bauleistungen Verträge mit Nebenunternehmern ab. Zwischen Hauptunternehmer und Nebenunterneh¬mern bestehen keine direkten Vertragsverhältnisse.
Netzplan
Darstellung aller Vorgänge oder Ereignisse mit ihren Abhängigkeiten zur Planung und Überwachung eines bestimmten Projektes. Er ist nach DIN 69900 die grafische oder tabellarische Darstellung von Abläufen und deren Abhängigkeiten.
Netzplantechnik
Sammelbegriff verschiedener Verfahren zur Herstellung von Netzplänen.
Norm
Weisung, vorwiegend technischen Inhalts, die auf internationalen oder internen Fachvereinbarungen beruht, mit dem Zwecke, Ordnung, Einheitlichkeit und Wirtschaft¬lichkeit zu fördern.
Normpositionenkatalog
Unterlage zur Erstellung genormter Leistungsverzeichnisse.
Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU)
Sie ist definitionsgemäß immer dann anzuwenden, wenn neben einzelwirtschaftlichen auch gesamtwirtschaftliche Ziele und entsprechende Nutzen- und Kostenfaktoren in die Betrachtungen einzubeziehen sind oder aber für ein¬zelwirtschaftliche Untersuchungen auch nicht monetär bewertbare Teilziele herangezogen werden sollen. Im Wesentlichen haben sich drei Verfahren durchgesetzt, die Kosten-Nutzen Analyse (KNA), die Nutzwertanalyse (NWA) und die Kostenwirksamkeitsanalyse (KWA).
Nutzer-Projektmanagement
Projektmanagement für die Planung, Durchführung und Schnittstellenkoordination der Nutzerausstattung, konzentriert auf die bauspezifischen Nutzerbelangen. Es soll helfen, die nutzerseitige Planung, die Vorbereitung der Inbetriebnahme und des Umzugs sowie die Räumung der Altstandorte professionell zu organisieren, zu kontrollieren und zu steuern
Inhalt des Nutzer-Projektmanagement ist es, sowohl den beim Nutzer vorhandenen Entscheidungsbedarf rechtzeitig abzufragen als auch Angaben zu liefern, damit der Nutzer darauf aufbauend weiter Überlegungen zu den nutzerseitigen Anforderungen anstellen kann.
Nutzerbedarfsprogramm (NBP)
Zielsetzung und Aufgabe des NBP ist es, den (voraus¬sichtlichen) Nutzerwillen in eindeutiger und erschöpfender Weise zu definieren und zu beschreiben, um damit die „Messlatte der Projektziele“ zu schaffen, die Projektbegleitend über alle Projektstufen hinweg verbindliche Auskunft darüber gibt, ob und inwieweit mit den Planungs- und Ausführungsergebnissen die Projekt-Ziele erfüllt werden. Das NBP ist damit Ergebnis der vom künftigen Nutzer (möglichst) federführend erarbeiteten Bedarfsanforderungen im Hinblick auf Nutzen, Funktion, Flächen und Raumbedarf, Gestaltung und Ausstattung, Budget, Baunutzungskosten und Zeitrahmen.
Nutzung (Anschlussleistungen)
Gebrauch eine Sache oder eines Rechtes.
Nutzungskosten
Betriebs- und Unterhaltskosten, die während der Lebensdauer eines Bauwerkes anfallen.
Nutzwertanalyse (NWA)
Die NWA kommt zur Anwendung, wenn die einzel- oder gesamt¬wirtschaftlichen Teilziele überwiegend nicht in Geldern, sondern nur mit Nutzenpunk¬ten bewertet werden können. Sie erlaubt damit die Berücksichtigung mehrdimensiona¬ler Zielsysteme. Die kardinal, ordinal oder nominal gemessenen Teilziele werden durch eine Bewertung mit Nutzenpunkten gleichnamig gemacht und entsprechend ihrer Bedeu¬tung für den Gesamtnutzen gewichtet. Die Nutzenpunkte jedes Teilziels werden mit den Gewichtungsfaktoren multipliziert und ergeben damit gewichtete Nutzenpunkte. Aus der Addition ergibt sich der Gesamtnutzwert der betrachteten Alternative. Mit einer NWA kann nicht entschieden werden ob eine Maßnahme für sich allein zu befürworten ist. Sie lässt nur eine Aussage über die relative Vorteilhaftigkeit beim Vergleich alternativer Maßnahmen zu und ermöglicht das Aufstellen einer Rangfolge.