Zweckgerichtete Zusammenarbeit von Unternehmungen.
Regelmäßige Projektbesprechung (meistens 14-tägig) zu Diskussion der anste¬henden Probleme sowie zur Fällung und Durchsetzung von Entscheidungen. Der Bauherr/ Projektleiter lädt ein und der Projektsteuerer verfasst das Protokoll. Ständiger Teilnehmer ist der Architekt. Weitere Teilnehmer (Planer und während der Ausführung auch Unterneh¬mer) nehmen bei Bedarf teil und werden jeweils separat eingeladen. Als wesentliches Ergebnis der Projektbesprechungen wird ein Entscheidungs- und Ma߬nahmenkatalog geführt, in den alle noch ausstehenden Entscheidungen aufgenommen werden. Ferner wird eine Liste der getroffenen Entscheidungen geführt. Im Anschluss an die Projektbesprechungen werden auch die Ablaufbesprechungen geführt über den jeweils erreichten Stand der Planung und Ausführung mit Soll- / ist - Vergleich und Abwei¬chungsanalyse sowie Diskussion erforderlicher Anpassungsmaßnahmen bei drohenden oder eingetretenen Terminüberschreitungen mit Auswirkungen auf kritische Termine.