VOF-Verfahren
Seit der Einführung der VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) sind freiberufliche Leistungen (i. d. R. Architekten- und Ingenieurleistungen), die einen Auftragswert von € 206.000 (netto) überschreiten, durch eine europaweite Bekanntmachung im Verhandlungsverfahren zu vergeben.
Diese Vergabe hat sich zu einer anspruchsvollen und komplexen Aufgabe entwickelt.
Wir organisieren und begleiten die Vergabeverfahren und sorgen somit für einen reibungslosen Ablauf.


