Nutzungsconsulting /
Nutzerbedarfsplanung
Die Angaben zu den Qualitäten und Quantiten eines Projektes sollten bereits im Rahmen der Projektvorbereitung ermittelt bzw. festgelegt werden. Diese sind Teil der "Bedarfsplanung". Nach DIN 18205 definiert sich die Bedarfsplanung wie folgt:
- methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzer,
- deren zielgerichtete Aufbereitung als "Bedarf" und
- dessen Übersetzung in eine für Planer, Architekten und Ingenieure verständliche Aufgabenstellung.
Das Ergebniss der Bedarfsplanung ist im Bedarfsplan bzw. Nutzerbedarf zusammengefasst und beinhaltet: Aufgabenbeschreibungen, Raumprogramme, Einrichtungsvorgaben, Funktionsprogramme, Wege- und Kommunikationsbeziehungen, vorgegebene Rahmenbedingungen (Termine, Kosten, Qualitäten und Quantitäten) etc.


